Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/75#abs-1 (1) Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/75#abs-2 (2) Die Leistungen umfassen insbesondere
Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 erbringen ihre Leistungen unter den Voraussetzungen und im Umfang der Bestimmungen des Siebten Buches als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 75 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 – L 8 AL 5297/08
- VG Gelsenkirchen, 17.07.2006 – 11 K 176/06Zitiert von 2
- FG Niedersachsen, 11.02.2025 – 5 K 173/16
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 – L 8 AL 3484/21Zitiert von 1
- SG Detmold, 05.09.2023 – S 16 KR 78/23
- Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 – 2/19, 3/19, 1/20
Zuletzt entschieden
- VG Bayreuth, 09.09.2025 – B 8 E 25.934
- LSG Baden-Württemberg, 08.04.2025 – L 2 SO 668/25 ER-B
- VG Freiburg, 25.02.2025 – 15 K 4075/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.04.2019 Ausfertigung
§ 75 geändert durch Artikel 4 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 18. April 2019 (BGBl. I 473)
BGBl. 2019 I S. 473
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