Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 – L 8 AL 5297/08
- BSG, 29.03.2022 – B 11 AL 30/21 RSchwerbehindertenrecht - Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber - Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen - Zulassung der Anrechnung bei Teilzeitbeschäftigung von weniger als 18 Stunden wöchentlich - Antragserfordernis - Zulassung der Anrechnung für die Vergangenheit
- VG Gelsenkirchen, 17.07.2006 – 11 K 176/06Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 11.02.2025 – 5 K 173/16
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 – L 8 AL 3484/21Zitiert von 1
- SG Detmold, 05.09.2023 – S 16 KR 78/23
Zuletzt entschieden
- VG Bayreuth, 09.09.2025 – B 8 E 25.934
- LSG Baden-Württemberg, 08.04.2025 – L 2 SO 668/25 ER-B
- VG Freiburg, 25.02.2025 – 15 K 4075/23
37 Entscheidungen zu § 75 SGB IX →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/75#abs-1 (1) Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/75#abs-2 (2) Die Leistungen umfassen insbesondere
Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 erbringen ihre Leistungen unter den Voraussetzungen und im Umfang der Bestimmungen des Siebten Buches als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.